Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Das Rechtliche um die Veranstaltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Leistungen, die ein Kunde mit dem aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalter abschließt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Buchung die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Der Veranstalter erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers nicht an, es sei denn, er hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Risiko liegt in der Natur des Outdoorsports. Einige Gedanken zu Outdooraktivitäten und Auslandsreisen
Gierner’s Bergtouren versucht alle Reisen und Kurse gewissenhaft vorzubereiten. Wir können und wollen aber keine Garantie für Erfüllung von Gipfelwünschen oder Reisevorstellungen des Einzelnen geben. Jede von uns geführte Veranstaltung möchte etwas Abenteuer sein, einen Hauch von Ungewissheit besitzen und auch ein gewisses Wagnis darstellen. Gerade dies macht den besonderen Reiz des Berg- und Outdoorsports aus. Darüber sollten Sie sich vor der Buchung im Klaren sein und in diesem Bewusstsein teilnehmen. Obwohl ich qualifizierte Bergwanderführerin bin, wird immer ein gewisses, in der Natur des Berg- und Outdoorsports liegendes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen bleiben. Hier erwarten wir vom Teilnehmer eigenverantwortliches Handeln, Umsichtigkeit und eine angemessene eigenständige Tourenvorbereitung, aber auch ein der Veranstaltung angemessenes Maß an Risikobereitschaft.
Gierner’s Bergtouren versucht alle Reisen und Kurse gewissenhaft vorzubereiten. Wir können und wollen aber keine Garantie für Erfüllung von Gipfelwünschen oder Reisevorstellungen des Einzelnen geben. Jede von uns geführte Veranstaltung möchte etwas Abenteuer sein, einen Hauch von Ungewissheit besitzen und auch ein gewisses Wagnis darstellen. Gerade dies macht den besonderen Reiz des Berg- und Outdoorsports aus. Darüber sollten Sie sich vor der Buchung im Klaren sein und in diesem Bewusstsein teilnehmen. Obwohl ich qualifizierte Bergwanderführerin bin, wird immer ein gewisses, in der Natur des Berg- und Outdoorsports liegendes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen bleiben. Hier erwarten wir vom Teilnehmer eigenverantwortliches Handeln, Umsichtigkeit und eine angemessene eigenständige Tourenvorbereitung, aber auch ein der Veranstaltung angemessenes Maß an Risikobereitschaft.
An den Kursen und Reisen des Veranstalters kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist. Der Veranstalter oder Vertreter ist berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Wir raten dringend, vor jeder gebuchten Veranstaltung zuvor Ihren Arzt zu konsultieren.
Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an und erkennt gleichzeitig dessen AGB als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an und erkennt gleichzeitig dessen AGB als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.
Zahlungen
Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer. Mit der schriftlichen Bestätigung, beziehungsweise nach dem Anmeldeschluss der entsprechenden Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung über den Reisepreis.
Dieser ist innerhalb von 14 Tagen fällig.Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer. Mit der schriftlichen Bestätigung, beziehungsweise nach dem Anmeldeschluss der entsprechenden Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung über den Reisepreis.
Nach Zahlungseingang werden Ihnen weitere Veranstaltungsdetails und -informationen ohne Verzögerung zugesandt. Die Bankverbindung wird Ihnen vom Veranstalter mit der Rechnung genannt.
Leisten Sie die Reisepreiszahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fristen, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung vom Veranstaltungsvertrag zurück zu treten und den Platz entsprechend weiter zu vermitteln. In einem solchen Fall ist der Veranstalter berechtigt, Sie mit Rücktrittskosten gemäß den Punkten „Rücktritt durch den Teilnehmer / Veranstalter“ zu belasten.
Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den Detailprogrammen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den Detailprogrammen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung.
Leihausrüstung
Der Veranstalter kann für die gebuchten Programme Leihausrüstungen gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Reparaturkosten für geliehenes Material, welches über das Maß der normalen Abnützung hinaus beschädigt wurde, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Für Unfälle mit dem Leihmaterial übernimmt der Veranstalter keine Gewährleistung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden am eingetretenen Schaden nachgewiesen ist.
Der Veranstalter kann für die gebuchten Programme Leihausrüstungen gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Reparaturkosten für geliehenes Material, welches über das Maß der normalen Abnützung hinaus beschädigt wurde, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Für Unfälle mit dem Leihmaterial übernimmt der Veranstalter keine Gewährleistung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden am eingetretenen Schaden nachgewiesen ist.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, aufgrund der Rechtsverbindlichkeit den Rücktritt schriftlich zu erklären. Vorbehaltlich einer konkreten Entschädigung kann der Veranstalter diesen Entschädigungsanspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung pauschalieren. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Bei Veranstaltungen werden folgende Prozentsätze vom Gesamtpreis als Rücktrittsgebühren angesetzt
bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 10%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 25%
am Abreisetag oder bei Nicht-Antritt der Reise 100%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 25%
am Abreisetag oder bei Nicht-Antritt der Reise 100%
Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Veranstalter mitteilt. Der Veranstalter kann jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen: 1. bis 21 Tage vor Veranstaltungsantritt bzw. nach Anmeldeschluss bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Veranstaltung deshalb abgesagt wird, hat dem Teilnehmer spätestens am 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Anmeldeschluss zuzugehen. Der Teilnehmer erhält dann seine auf den Gesamtpreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. 2. Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Veranstaltungsablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. 3. Der Veranstalter führt seine Veranstaltungen ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar verunmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch des Kurses zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die dem Veranstalter von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen: 1. bis 21 Tage vor Veranstaltungsantritt bzw. nach Anmeldeschluss bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Veranstaltung deshalb abgesagt wird, hat dem Teilnehmer spätestens am 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Anmeldeschluss zuzugehen. Der Teilnehmer erhält dann seine auf den Gesamtpreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. 2. Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Veranstaltungsablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. 3. Der Veranstalter führt seine Veranstaltungen ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar verunmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch des Kurses zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die dem Veranstalter von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.
Der Veranstalter weist vorsorglich darauf hin, dass die Regelungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312, 355 ff. BGB) auf die mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge selbst bei elektronischer Buchung einer Veranstaltung – zum Beispiel via Internet oder E-Mail – gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar sind. Dem Teilnehmer steht daher kein entsprechendes Widerrufsrecht zu.
Haftung
Die aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalter sind amtlich geprüfte und autorisierte Trainer für Trekking und Bergsport, sowie Wanderführer. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern. Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
Die aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalter sind amtlich geprüfte und autorisierte Trainer für Trekking und Bergsport, sowie Wanderführer. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern. Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Teilnehmer verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Veranstalter schuldhaft verursacht wurde.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung des Veranstalters ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil von Vertragsleistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist, haftet der Veranstalter dem Teilnehmer nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.
Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Veranstaltungsverlaufs aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen während der Veranstaltung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt der Veranstalter oder Vertreter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von dem Veranstalter oder Vertreter verauslagten Beträge nach Abschluss der Veranstaltung sofort zu erstatten.
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Veranstaltungsverlaufs aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen während der Veranstaltung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt der Veranstalter oder Vertreter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von dem Veranstalter oder Vertreter verauslagten Beträge nach Abschluss der Veranstaltung sofort zu erstatten.
Gewährleistung
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Veranstalter oder Vertreter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Gesamtpreises.
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Veranstalter oder Vertreter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Gesamtpreises.
Soweit für die jeweilige Veranstaltung von Bedeutung, informiert der Veranstalter über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen des Veranstalters bedingt sind.
Wird die Durchführung einer Veranstaltungen infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Krieg, Unruhen, Epedemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so können sowohl der Teilnehmer wie auch der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Für die erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht dem Veranstalter eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung und eventuell sonstig entstehende Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Teilnehmers. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gefahrenhinweise
Unsere Auslandstouren führen in die entlegensten Gegenden und es kann immer wieder vorkommen, dass keine Verbindung zur Außenwelt möglich ist. Hier können oft schon banale Erkrankungen oder Verletzungen große Probleme bereiten, wegen fehlender medizinischer Versorgung oder wegen fehlender Infrastruktur ist ein Krankentransport nicht möglich. Die Fahrzeuge und die Verkehrswege entsprechen oft nicht europäischem Sicherheitsstandard. Auslandsfahrten sind immer mit einem gewissen Abenteuer verbunden und es können immer unvorhersehbare Ereignisse auftreten.
Unsere Auslandstouren führen in die entlegensten Gegenden und es kann immer wieder vorkommen, dass keine Verbindung zur Außenwelt möglich ist. Hier können oft schon banale Erkrankungen oder Verletzungen große Probleme bereiten, wegen fehlender medizinischer Versorgung oder wegen fehlender Infrastruktur ist ein Krankentransport nicht möglich. Die Fahrzeuge und die Verkehrswege entsprechen oft nicht europäischem Sicherheitsstandard. Auslandsfahrten sind immer mit einem gewissen Abenteuer verbunden und es können immer unvorhersehbare Ereignisse auftreten.
Trotz großer Vorsicht ist oft eine Höhenerkrankung eines Teilnehmers nicht erkennbar. Jeder Teilnehmer ist angehalten sich mit diesem Thema, der Höhenmedizin, selbst zu beschäftigen, denn prophylaktische Maßnahmen und selbst erkennen ist die beste Vorsorge.
Bei allen unseren Auslandsfahrten ist ein eigenverantwortliches Handeln und richtige Selbsteinschätzung unbedingt erforderlich.
Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen dem Veranstalter oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Versicherungen
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung zur Deckung von Reiserücktritts- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck. Sie sind durch uns weder unfall- noch krankenversichert.
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung zur Deckung von Reiserücktritts- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck. Sie sind durch uns weder unfall- noch krankenversichert.
Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Veranstaltungsleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Veranstaltungsleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Partner wie z.B. Hotels und Hütten weitergegeben werden müssen. In jedem Fall ist der Veranstalter bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Tour und zur Bildung von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einer Veranstaltung wird jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, e-mail Adresse und Telefonnummer mitgeteilt. Aber nur dann, wenn der Termin gesichert ist und die Tour stattfindet. Sofern Sie eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Veranstaltungsteilnehmer nicht wünschen, so teilen Sie dem Veranstalter dies bitte im Buchungsverlauf mit.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Gerichtsstand für Klagen des Teilnehmers ist der Wohnort des aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalters. Für Klagen gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner des Veranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Wohnort des Veranstalters vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
EU-Verordnung Nr. 524/2013 - DE: Verbraucherstreitbelegungsgesetz VSBG
Um unserer Informationspflicht nachzukommen, weisen wir darauf hin, dass die EU-Kommission eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt hat, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission befindet sich unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir schließen uns diesem Verfahren nicht an, weil wir den direkten Kontakt mit den Teilnehmern/Innen unserer Veranstaltungen bevorzugen.
Zumal ist das Verfahren mit relativ hohen Gebühren im Vergleich zum durchschnittlichen Bestellwert verbunden.
Verbraucher müssen in diesem Verfahren ein Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren zahlen, falls der Verbraucherantrag rechtsmissbräuchlich sein sollte. In diesen Fällen beträgt das Entgelt allerdings maximal 30,00 Euro. In allen anderen Fällen kann die Verbraucherschlichtungsstelle von einem Verbraucher ein angemessenes Entgelt verlangen, falls sie ihn unverzüglich, nachdem ihr bekannt geworden ist, dass an dem Verfahren ein Unternehmer sich nicht beteiligt, auf diese Kosten hingewiesen hat und der Verbraucher an dem Verfahren weiterhin teilnehmen will.
Wie gesagt, wir haben den Wunsch, mit unseren TeilnehmernInnen nicht zu streiten, sondern hochwertige Bergreisen, Events und Outdoortrainings zu fairen Preisen anzubieten. Probleme klären wir miteinander - gerne auch ohne die EU.
Gierner’s Bergtouren